# Teilungsklage

> German word · Noun · IPA [ˈtaɪ̯lʊŋsˌklaːɡə]

## Definitions
1. eine Klage, durch die die Aufhebung einer Rechtsgemeinschaft (beispielsweise einer Erbengemeinschaft) gegen die Mitberechtigten in Natur oder durch Teilung des Erlöses nach Veräußerung angestrebt wird

## Source
Compiled from Wiktionary via kaikki.org (CC BY-SA). Data vintage: 2026-05-06.
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