# Ordnungshaft

> German word · Noun · IPA [ˈɔʁdnʊŋsˌhaft]

## Definitions
1. Disziplinarmaßnahme (nach §§ 380, 390 ZPO; § 89 FamFG; §§ 51, 70 StPO; §§ 177, 178 GVG), welche dazu dient, Ungehorsam und Ungebühr einer Person in einem Verfahren zu ahnden, und welche zum Tragen kommt, wenn das angeordnete Ordnungsgeld nicht eingetrieben werden kann
2. Ordnungsmittel nach § 890 ZPO, mit dem eine Duldung oder Unterlassung des Schuldners erzwungen wird, nachdem dieser einer Verpflichtung zur Duldung oder Unterlassung zuwidergehandelt hat und ein Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden konnte

## Source
Compiled from Wiktionary via kaikki.org (CC BY-SA). Data vintage: 2026-05-06.
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