# Minderheitenrecht

> German word · Noun · IPA [ˈmɪndɐhaɪ̯tn̩ˌʁɛçt]

## Definitions
1. Recht von Minderheiten, denen Schutz vor Diskriminierung zusteht; mit Minderheiten sind dabei alle Personen gemeint, die einer religiösen/kulturellen/sprachlichen/oder anderen Gruppe angehören, die nicht zur Mehrheit einer Bevölkerung gehören
2. Recht einer parlamentarischen Minderheit (meist einer Partei aus der Opposition), Anträge gegen die Interessen der Regierungspartei(en) zu stellen (beispielsweise einen Antrag auf Einberufung eines Untersuchungsauschusses)

## Source
Compiled from Wiktionary via kaikki.org (CC BY-SA). Data vintage: 2026-05-06.
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