# Gegenzeugin

> German word · Noun · IPA [ˈɡeːɡn̩ˌt͡sɔɪ̯ɡɪn]

## Definitions
1. weibliche Person, die vor Gericht (als Zeugin) etwas anderes aussagt, als eine Person zuvor in ihrer Aussage behauptet hat
2. weibliche Person, die vor Gericht (als Zeugin) auftritt und von der Gegenseite/Verteidigung benannt wurde

## Source
Compiled from Wiktionary via kaikki.org (CC BY-SA). Data vintage: 2026-05-06.
Canonical page: https://plainspell.com/de/word/gegenzeugin
