# Fürsprech

> German word · Noun · IPA [ˈfyːɐ̯ˌʃpʁɛç]

## Definitions
1. jemand, der sich für jemanden ausspricht/einsetzt; Fürsprecher
2. staatlich geprüfter und zur Rechtsberatung zugelassener Jurist, der freiberuflich tätig ist und der seine Auftraggeber bei Gericht sowie außergerichtlich vertritt; Rechtsanwalt

## Source
Compiled from Wiktionary via kaikki.org (CC BY-SA). Data vintage: 2026-05-06.
Canonical page: https://plainspell.com/de/word/fursprech
