# Direktionsgeschäft

> German word · Noun · IPA [diʁɛkˈt͡si̯oːnsɡəˌʃɛft]

## Definitions
1. Verwaltungsaufgaben, die zu einem übernommenen Amt gehören (früher oft im Zusammenhang mit Schulen, Anstalten, Theatern und Ähnlichem)
2. Geschäft zwischen Bank oder Versicherung und Kunde, das vom Hause selbst abgewickelt wird und nicht über Agenten, Vertreter oder Makler läuft und bei dem deshalb keine Vermittlungsgebühren anfallen

## Source
Compiled from Wiktionary via kaikki.org (CC BY-SA). Data vintage: 2026-05-06.
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