# Außenwirkung

> German word · Noun · IPA [ˈaʊ̯sn̩ˌvɪʁkʊŋ]

## Definitions
1. Wahrnehmung eines Vereins, einer Organisation oder Ähnliches durch die Öffentlichkeit
2. von einer Stelle der öffentlichen Verwaltung mittels der ihr zu Gebote stehenden Handlungsformen (etwa Verwaltungsakte) vorgenommene Beeinflussung des Rechtskreises eines Rechtssubjekts, welches außerhalb der Verwaltung steht

## Source
Compiled from Wiktionary via kaikki.org (CC BY-SA). Data vintage: 2026-05-06.
Canonical page: https://plainspell.com/de/word/au-enwirkung
